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OLG Frankfurt, 27.10.2010 - 4 U 170/10 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 16.07.2010 - 7 O 374/08
- OLG Frankfurt, 27.10.2010 - 4 U 170/10
- BGH, 17.02.2011 - V ZB 310/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.09.2004 - XI ZB 21/03
Beginn der Frist für die Anbringung eines Wiedereinsetzungsgesuchs
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.10.2010 - 4 U 170/10
Er ist wegen der Versäumung der Berufungsbegründungsfrist statthaft und wurde auch rechtzeitig innerhalb der Monatsfrist des § 234 Abs. 1 ZPO am 5. Oktober 2010 gestellt, nachdem die Berufungskläger Anfang Oktober 2010 durch die Verfügung des Vorsitzenden auf die Versäumung der Frist hingewiesen worden waren (vgl. zum Fristbeginn BGH Beschluss vom 14. September 2004 (Az. XI ZB 21/03) = BRAK Mitt 2004, 264).